58 gewinnt?

Das tägliche Chaos bei der Fahrkartenrevolution im öffentlichen Nahverkehr.

Zuletzt aktualisiert: 08. April 2025.

Zu den Vertriebsempfehlungen

Nur der aktuelle Stand wird wiedergegeben. Auf die Darstellung des historischen Verlaufs wird der Übersichtlichkeit halber verzichtet.

Tagesaktueller Preis

außer Betrieb

Regelungen nach Tarifbestimmungen

Folgende Regelungen zum 58-Euro-Ticket ("Deutschlandticket") sind in den Tarifbestimmungen festgehalten.

* Es gibt Vertriebspartnerinnen, die hiervon zugunsten des Fahrgastes vom Tarif abweichen. Unklar, warum dies zulässig sein sollte. Beispiele:

** Es gilt Nr. 2 der Preisliste unter bahn.de/agb. Eine kurze Antwort, in welchen Verkehrsverbünden der Aufpreis genutzt werden kann, findet sich in einer FAQ-Seite der DB.

Fahrgastrechte

Der Gesetzgeber hat auf Bundesebene in der Eisenbahnverkehrsordnung eine Ausnahme für Fahrgäste mit Deutschlandticket verankert, sodass diese keinen Anspruch auf Weiterfahrt mit einem anderen Zug im Fall von einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten mehr haben.

Hierzu sei anzumerken: hartnäckig hält sich der Glaube, dass auch die anderen gesetzlichen Fahrgastrechte speziell beim Deutschlandticket eingeschränkt sind. Dies ist nicht der Fall. Kann beispielsweise eine Fahrgästin den Zielort einer Fahrt nicht mehr bis 24:00 Uhr erreichen, hat sie genauso Anspruch auf Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nach § 11 Abs. 1 Nr. 2b) wie ein Fahrgast mit einem Normalpreis.

Meinung

Zum Tarif

Die Entscheidung, die Fahrkarte nur als Abo auszugeben, ist eine schlechte. Man denke nur an Personen, die – wegen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger oder mangelnder Kreditwürdigkeit – nicht in der Lage sind, ein Dauerschuldverhältnis einzugehen; auch digitale Zahlungsmethoden sind für Minderjährige teilweise unzugänglich.

Der technische Unterschied zwischen einem Handy-Ticket, das letztlich aus nicht mehr als einem Aztec-Code besteht, und einem Ausdruck des selben Aztec-Codes auf Papier kann einer verständigen Nutzerin nur unklar bleiben, da es keinen gibt. Dennoch ist hier absurderweise eine politische Unterscheidung aus völlig unklaren Gründen gewünscht, trotz der gravierenden Nachteile für die Fahrgäste.

Dass der Fahrpreis von 58 EUR den Preis von vielen Dauerkarten deutlich unterschreitet, ist sehr positiv zu bewerten. Der Betrag ist allerdings nicht so gering, dass man auch als Gelegenheitsnutzerin sicher davon ausgehen dürfte, dass sich die Fahrkarte lohnt.

Auch wenn sie von geschickten Fahrgästen durch geeignete Wahl einer Vertriebspartnerin umgangen werden kann, ist die im Tarif festgehaltene Kündigungsfrist zum 10. eines Monats zu kritisieren. Da die Fahrkarte nur im Abonemment ausgegeben wird, ist die Konsequenz aus der vorgesehenen Regelung, dass man sich in der zweiten Monatshälfte bei Abo-Abschluss – wo man ohnehin schon (nach Tarif) den Nachteil hat, zwar 58 EUR zahlen, aber nur weniger Tage im Restmonat fahren zu können – verpflichtet, auch im nächsten Monat für die Fahrkarte zu zahlen. Man bedenke, dass nicht alle Personen ein regelmäßiges, gleichbleibendes Einkommen haben, und auch nicht notwendigerweise zum Monatswechsel.

Zu Abweichungen vom Tarif

Dass das Ticket im Verlauf des Monats von mancher Seite günstiger angeboten wird, mag zunächst erfreulich sein. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch geradezu absurd, warum eine Fahrt quer durch Deutschland am letzten Tag eines Monats unter Umständen 30-mal weniger kostet als die selbe Fahrt einen Tag später.

Da zur Zeit noch keine Einnahmenaufteilung stattfindet und solche Unternehmen, die im Vertrieb mehr einnehmen, als sie durch das Ticket verlieren, den Differenzbetrag behalten können, wirkt eine Abweichung vom Tarif zugunsten des Kunden grundsätzlich wie ein unlauterer wettbewerbsrechtlicher Vorteil.

Zu weiteren Angeboten

Vorteilhaft und wünschenswert wäre es, wenn IC/EC-Aufpreise zumindest in solchen Verkehrsverbünden, wo sie grundsätzlich angeboten werden, immer mit dem Deutschlandticket kompatibel wären.

Bekanntmachungen, Tarife und Pressemitteilungen

Die Tarifbestimmungen zum 58-Euro-Ticket sind Grundlage der Beförderung. Sie beinhalten auch den Gültigkeitsraum.

Das Regionalisierungsgesetz regelt in §9 die Aufteilung von Ausgleichsgeldern auf die Länder.

Folgende Fundstellen geben Aufschluss über den politisch-rechtlichen Verlauf der Einführung des Tickets.


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